Das aus der Anthroposophie entwickelte Menschenbild ist Idee und Grundlage für die Waldorfpädagogik und die mit ihr eng verbundene Heilpädagogik. Danach kann der Geist, die Individualität des Menschen, niemals behindert sein. Behindert sind die leiblichen Grundlagen und die seelischen Eigenschaften: Denken, Fühlen und Wollen.
Aufgabe der Heilpädagogik ist es, die leibliche Grundlage zu stärken und die seelischen Eigenschaften zu ordnen und zu harmonisieren. Die Bezeichnung „Seelenpflege“ macht diese Aufgabe deutlich.
Die Pädagogik versteht sich als eine Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen SchülerInnen, durch die möglichst vielfältige Fähigkeiten des Verstehens, des schöpferischen Gestaltens und des von moralischer Verantwortung getragenen Wirkens zu individueller Entfaltung kommen können. Grundlage des Unterrichtens sind die Richtlinien des Lehrplans der Freien Waldorfschulen und Förderschulen.
Die individuellen Bedürfnisse der SchülerInnen in ihrer Vielfalt erfordern ein hohes Maß an Sensibilität und Kreativität im Umgang mit ihnen sowie methodisch-didaktisches Geschick bei der Auswahl und Umsetzung der vorgegebenen Lerninhalte. Auf der Grundlage ihrer Ausbildung zum Waldorflehrer an heilpädagogischen Schulen sind die KollegInnen bestrebt, ihren Kenntnisstand stets zu überprüfen und zu aktualisieren, um den SchülerInnen und deren Anspruch auf Bildung, Erziehung und Förderung Rechnung tragen zu können. Die zahlreichen, regelmäßig stattfindenden Fach-, Klassen- und Gesamtkonferenzen bieten dem Kollegium hierfür Gelegenheit.
Wesentlich und für alle verbindlich ist der ganzheitliche Ansatz, durch den in jedem Unterrichtsgebiet neben der Vermittlung kognitiver Inhalte auch das Gefühls- und Willensleben der SchülerInnen angesprochen, geweckt und gepflegt wird. Sinneseindrücke, Sinnespflege und -übungen, Gefühlserlebnisse, praktisches und künstlerisches Tun in vielfältiger Weise haben hier einen hohen Stellenwert.